AGBs

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1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Metallbau Blauensteiner GmbH an den Auftraggeber.

1.2 Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Verkaufsbedingungen Bezug genommen wird. Dies jedoch nur dann, wenn nicht auf eine neue Version der Verkaufsbedingungen der Metallbau Blauensteiner GmbH hingewiesen wird.

1.3 Diese Bedingungen sind grundsätzlich für Geschäfte zwischen Unternehmen aufgestellt. Soweit sie auch Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumenten Schutz Gesetzes zugrunde gelegt werden, gelten sie grundsätzlich nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.

1.4 Davon abweichende oder ergänzende Bestimmungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sowie mündliche Vereinbarungen gelten nur, soweit sie von der Metallbau Blauensteiner GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

2. ANGEBOTE

2.1 Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines von der Metallbau Blauensteiner GmbH erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten Leistung möglich.

2.2 Die im Angebot verzeichneten Preise, Mengen und Lieferungen sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Preise sind Tagespreise jenen Tages, dessen Datum das Angebot trägt.

2.3 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udgl. stets geistiges Eigentum der Metallbau Blauensteiner GmbH. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des geistigen Eigentümers erfolgen.

2.4 Angebote sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages, im Umfang des Angebotes bezahltes Entgelt gutgeschrieben.

3. AUFTRAGSERTEILUNG

3.1 Die erteilten Aufträge, ob mündlich, schriftlich, per Telefax, per Email, oder per Brief erteilt, sind für den Auftraggeber rechtsverbindlich.

3.2 Die Metallbau Blauensteiner GmbH behält sich vor ohne Angabe von Gründen, erteilte Aufträge abzulehnen.

3.3 Die Metallbau Blauensteiner GmbH ist berechtigt, angenommene Aufträge an Subunternehmer zu vergeben.

3.4 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Metallbau Blauensteiner GmbH nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat.

3.5 Auftragsstornos seitens des Auftragnehmers sind nicht möglich.